Link zum Video s.u.
Am 28. Januar 2022 jährte sich die Einführung des sogenannten „Radikalenerlasses“ zum 50. Mal. Wer im öffentlichen Dienst als Beamt*in arbeiten wollte, wurde vom Inlandsgeheimdienst jahrelang auf Verfassungstreue überprüft. Heute wird davon ausgegangen, dass 3,5 Millionen Menschen vom Verfassungsschutz überprüft wurden. Der damalige Bundeskanzler Willi Brandt (SPD), der sich 1972 mit den Ministerpräsidenten der Länder auf den sogenannten „Radikalenerlass“ verständigte, erkannte in ihm später einen großen Fehler.
Wir diskutierten an diesem Abend mithilfe eines exemplarischen Falls unseres Kollegen Dr. Friedrich Sendelbeck und weiterer Betroffener mit den Anwesenden.
Zur Veranstaltung waren Vertreter*innen der demokratischen Parteien, des DGB und des NLLV anwesend; darunter von der GEW die Landesvorsitzende Martina Borgendale, von der CSU MdB Sebastian Brehm, von der SPD Victor Strogies, von den Grünen/Bündnis 90 MdL Verena Osgyan. Der Nürnberger Oberbürgermeister erklärte die damalige Politik für „untauglich und nicht rechtens“. Die Teilnehmer*innen waren sich über die dringende Notwendigkeit einer Aufarbeitung auf Bundes- wie auf Landesebene, ähnlich wie sie in Niedersachsen geleistet worden war, einig.
Link zum Video. (Dropbox, unvollständig)
Vollständige Videoaufnahme auf Berufsverbote.de